Nach über 1.000 Gerichtsverfahren, die wir als Anwält:innen im gewerblichen Rechtsschutz bestritten haben, sind uns viele Sachverhaltskonstellationen aus eigener praktischer Erfahrung bekannt und müssen daher nicht lange erläutert werden.
Als hochspezialisierte Schlichter:innen konzentrieren wir uns auf Verfahren in den Gebieten des geistigen Eigentums (Markenrecht, Patentrecht, Urheberrecht, Designrecht), des Medienrechts und des Wettbewerbsrechts. Wir sind nicht nur dazu in der Lage, klassische Fälle routiniert zu lösen, sondern auch komplexe und rechtlich schwierige Sachverhalte in ihrer Tiefe nachzuvollziehen.
In unserer Funktion als Mediator:innen arbeiten wir regelmäßig mit Persönlichkeiten und Unternehmen aus mannigfaltigen Bereichen und Branchen, vom Künstler bis zur Industrieunternehmerin, aber auch mit deren Berater:innen – z.B. Rechtsanwält:innen, Patentanwält:innen, Steuerberater:innen und Unternehmensberater:innen – zusammen.
Spezialisiert auf Verfahren in den Gebieten des geistigen Eigentums
Verschiedene
Beispiele
für Schlichtungs-
verfahren
Patentrecht
Wettbewerbsstreitigkeiten
Urheberrecht
Markenstreit
Schutzrecht
Abgrenzungsverhandlungen
Lizenzverträge
Verjährung
- Wettbewerbsstreitigkeiten, z.B. Streitigkeiten wegen irreführender Werbung oder vergleichender Werbung, Herabsetzung, Vorsprung durch Rechtsbruch oder Nachahmungswettbewerbs.
- Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Vertriebspartner:innen, dies z.B. über vom Vertriebspartner registrierte Schutzrechte oder über den Weitervertrieb gleicher oder ähnlicher Waren.
- Patentrechtliche Streitigkeiten, da hier Fragen des Rechtsbestands und der Verletzungsebene konzentriert und somit kostengünstig abgehandelt werden können.
- Streitigkeiten zwischen Gleichnamigen, z.B. um eine (fast) gleichlautende Unternehmensbezeichnung oder um das Schicksal von Marken.
- Sachverhalte, in denen die Verjährung gehemmt werden soll.
- Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Vertriebspartner:innen, dies z.B. über vom Vertriebspartner registrierte Schutzrechte oder über den Weitervertrieb gleicher oder ähnlicher Waren.
- Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Lizenzverträgen.
- Streitigkeiten zwischen Urheber:in und Verwerter:in z.B. um Lizenzansprüche des Urhebers oder die Frage, ob eine Nutzungsform des Verwerters durch die Gestattung des Urhebers abgedeckt ist.
- Markenstreitigkeiten, z.B. Streitigkeiten wegen der Verletzung von Unternehmensbezeichnungen, Markenrechtsverletzungen oder Streitigkeiten um die Inhaberschaft an Rechten in „gewachsenen Strukturen“ (z.B. bei Gleichnamigen, komplizierten Gesellschaftskonstellationen).
- Streitigkeiten um Schutzrechte im Zusammenhang mit der Umorganisation von Unternehmen, wie beispielsweise dem Ausscheiden von Gesellschaftern.
- Abgrenzungsverhandlungen zwischen verwechslungsfähigen Marken (hier haben sich das elektronische oder schriftliche Verfahren als besonders kosteneffizient und zielführend erwiesen).
- Streitigkeiten wegen der Weitergabe oder unzulässigen Verwertung von Know-how, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen, z.B. von Rezepturen, Konstruktionszeichnungen oder Adresslisten.