Erfolgskonzept
STAATLICH
IN FRANKFURT
DIE BRÜCKE
Die Brücke zwischen den Parteien
Als hochspezialisierte Schlichtungsstelle bieten wir eine zielorientierte und effiziente Alternative, Ergänzung oder Vorstufe zum Gerichtsverfahren an. Außergerichtliche Streitschlichtung funktioniert, auch und vor allem auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Wir setzen unsere Spezialisierung und langjährige Prozesserfahrung dafür ein, dass Ihr Verfahren nicht mit einem halbgaren Vergleich auf 50%-Basis, sondern mit einem passgenauen Ergebnis abgeschlossen wird.
Klar
definiertes
Verfahren &
Ergebnis
Ziel des strukturierten Verfahrens ist der Abschluss eines hieb- und stichfesten Vertrags, in dem die Rechte und Pflichten der Parteien verlässlich festgehalten sind. Ebenso wie ein Gerichtsprozess führt das Verfahren vor der Gütestelle zu einem titulierten, d.h. unmittelbar vollstreckbaren Ergebnis.
Die Gütestelle ist mit anerkannten ExpertInnen besetzt, die in IP-Prozessen „zu Hause“ sind. Die Gütestelle ist der Aufgabe verpflichtet, den Fall für die Parteien und mit ihnen zu erarbeiten. Ziel des Verfahrens ist es, die Parteien rascher und kostengünstiger zum gleichen Ergebnis zu führen wie in einem Gerichtsverfahren: Inhaltlich, weil der Fall eingehend betrachtet wird, und formell, weil das Verfahren auf ein tituliertes Ergebnis ausgerichtet ist.
Ein Verfahren, viele Vorteile
Wir wurden vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main gemäß §794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO als staatliche Gütestelle anerkannt. Auf Grund dieser Sonderstellung ist es uns – z.B. im Vergleich zu Mediatoren – nicht nur möglich, über Ansprüche zu verhandeln, sondern diese verbindlichen, titulierten Lösungen zuzuführen. Unsere Verfahrensergebnisse sind gerichtlichen Urteilen gleichgestellt.
Staatlich anerkannt
Unsere Gütestelle ist staatlich anerkannt. Um den Parteien einen möglichst großen Mehrwert zu bieten, haben wir uns dazu entschlossen, unsere Tätigkeit vor allem auf die Gebiete des Wettbewerbsrechts und des geistigen Eigentums zu konzentrieren.
Flexibilität
Das Verfahren ist organisatorisch und inhaltlich flexibel ausgestaltet. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren ist es z.B. vor der Gütestelle möglich, hinzutretende Streitpunkte in eine Einigung zwischen den Parteien einzubeziehen. Das Verfahren kann wahlweise ohne Termin, online oder in den Tagungsräumen der IHK durchgeführt werden.
Expertise und Erfahrung
Voraussetzung für ein erfolgreiches Schlichtungsverfahren ist eine möglichst genaue Prognose, welchen Weg der Fall vor Gericht nehmen würde. Wir verfügen über Erfahrung und Sachkunde, und zwar nicht nur bei den materiell-rechtlichen Fragen des Marken-, Design-, Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrechts, sondern auch im Zivilverfahren.
Vertraulichkeit
Gütestellenverfahren finden unter strengster Vertraulichkeit statt, während Gerichtsverfahren öffentlich geführt werden
Kostenersparnis
Insbesondere bei hohen Streitwerten ist die Durchführung eines Gütestelleverfahrens wesentlich günstiger als die eines Gerichtsverfahrens. Die Parteien haben zudem volle Kostenkontrolle, da sie das Verfahren jederzeit vor Abschluss beenden können, statt sich – wie in einem gerichtlichen Verfahren – auf ein zeitlich unbeschränktes Abenteuer einzulassen.
Zeitersparnis
Das Verfahren wird in einem einzigen Termin abgeschlossen. Des Weiteren ist das Verfahren vor der Gütestelle weniger formalisiert als ein Gerichtsverfahren und kann auf Grundlage von Muster-Anträgen bzw. Muster-Stellungnahmen geführt werden.
Kein Anwaltszwang
Im Gegensatz zum Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht besteht vor der Gütestelle kein Anwaltszwang, weshalb auch ein Patentanwalt, Syndikus oder die Partei selbst das Verfahren führen kann.
International
Wir bieten das Verfahren in Deutsch, Englisch, Italienisch oder zweisprachig an.